Was ist ein Privatgutachten?
Privatgutachten sind außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattete Gutachten. Aus diesem Grund nennt man sie auch außergerichtlich erstattete Gutachten. Und da diese Gutachten meist von eine Partei in Auftrag gegeben werden, nennt man sie auch Parteigutachten. Diese Gutachten haben jedoch auch in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren Bestand, sofern die gegnerische Partei keine Befangenheit des Gutachters vorbringt. Privatgutachten können von Firmen, Versicherungen, Behörden, Privatpersonen, Verbände, Organisationen, juristische Personen usw. in Auftrag gegeben werden.
Unterschiede zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten
Die Vorgehensweise des Gutachters bzw. Sachverständigen ist nahezu identisch. Dennoch gibt es einige Unterschiede:
- Beim Privatgutachten setzt sich der Gutachter mit der Streitsache auseinander
- Beim Privatgutachten gibt es keinerlei Vorschriften zur Vorgehensweise. Der Gutachter bestimmt meist zusammen mit seinen Auftraggeber den „Fragenkatalog”, den er bei der Erstellung des Gutachtens zu befolgen hat.
- Beim Gerichtsgutachten werden grundsätzlich sämtliche Parteien zum Ortstermin geladen. Dies dient der Gleichbehandlung der Parteien (oberstes Gebot beim Gerichtsgutachten). Beim Privatgutachten wird dies dem Gutachter jedoch meist nicht gelingen.
- Ein Privatgutachten ist für die Gegenpartei nicht bindend. Das Gerichtsgutachten ist zwar für den Richter auch nicht bindend, jedoch wird er dessen Aussagen folgen sofern sie ihn überzeugt haben.
- Ein Gerichtsgutachten ist nur bis zum Rechtskräftig werden der gerichtlichen Entscheidung anfechtbar, ein Privatgutachten hingegen unbegrenzt.
- Bei Privatgutachten kann der Sachverständige sein Honorar frei mit seinen Auftraggeber aushandeln. Beim Gerichtsgutachten hingegen ist er an den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) gebunden.
- Bei Privatgutachten haftet der Gutachter für Fehler in seinem Gutachten, die aus grober Fahrlässigkeit entstanden sind und zu einem Schaden geführt haben. Bei Gerichtsgutachten hingegen steht der Gutachter als Gehilfe des Gerichts unter dessen Schutz und ist für dessen Entscheidung nicht verantwortlich.