Privat­gutachten

Was ist ein Privatgutachten?

Privatgutachten sind außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattete Gutachten. Aus diesem Grund nennt man sie auch außergerichtlich erstattete Gutachten. Und da diese Gutachten meist von eine Partei in Auftrag gegeben werden, nennt man sie auch Parteigutachten. Diese Gutachten haben jedoch auch in einem eventuellen späteren Gerichtsverfahren Bestand, sofern die gegnerische Partei keine Befangenheit des Gutachters vorbringt. Privatgutachten können von Firmen, Versicherungen, Behörden, Privatpersonen, Verbände, Organisationen, juristische Personen usw. in Auftrag gegeben werden.

Unterschiede zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten

Die Vorgehensweise des Gutachters bzw. Sachverständigen ist nahezu identisch. Dennoch gibt es einige Unterschiede: