Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
Sie kennen es bestimmt aus dem Fernsehen: Eine Wohnung wird aufgrund eines Durchsuchungsbeschlußes nach Beweisen für eine Straftat durchsucht. In einer Ecke finden die Beamten ein Schreibtisch mit Computer. Sofort wird ein Sachverständiger angefordert, der noch vor Ort die Daten der Festplatte begutachtet und die enthaltenen Beweise sichert.
Diese Art der Darstellung ist natürlich für das Fernsehen aufgewertet worden um eine gewisse Spannung zu garantieren. Tatsächlich wird in solchen Fällen der Computer so wie er ist mitgenommen und unter speziellen Bedingungen untersucht. Eine solche Untersuchung kann aber auch für Computer eines Unternehmens notwendig sein, je nachdem welche Art des Verbrechens vermutet wird. Mögliche Arten sind:
- Der Besitz und/oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material.
- Der Besitz und/oder die Verbreitung von rechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung (Urheberrechtsklage).
- Der Besitz und/oder die Verbreitung von rassistischer, radikaler oder sonstiger illegaler Inhalte.
- Datenspionage.
- Datenmanipulation (z.B. Hacker).
- Aber auch die nicht ordnungsgemäße Sicherung und Absicherung der Daten in einem Unternehmen kann als Straftat gewertet werden.
- Der nicht unterbundene Zugang von Jugendliche (z.B. Praktikanten und Auszubildende) zu jugendgefährdenden Seiten (JugSchG).
Zu diesen Themen berate ich Sie natürlich auch gern.
Wer beauftragt ein Beweissicherungsverfahren?
Beweissicherungsverfahren werden üblicherweise durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft beauftragt.