Datenschutz­beauftragter René Mansveld

Geprüft durch den VSD (Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V.)


Datenschutz wird immer wichtiger. Der Gesetzgeber verlangt von (fast) jedem Unternehmen, dass ein Datenschutzbeauftragter vorweisbar ist. Auch beschäftigen sich sog. Abmahnunternehmen mit diesem Thema; Unternehmen werden abgemahnt, weil sie weder einen Datenschutzbeauftragten vorweisen, noch die angeforderten Unterlagen versenden können.

„Datenschutz ist Ehrensache”

Mit dieser Aussage ist es nicht getan. Die Öffentlichkeit (Ihre Kunden und sonstige Interessenten) möchte genau wissen, welche personenbezogenen Daten Sie speichern und verarbeiten, welche Personen und Unternehmen in welche Länder darauf Zugriff haben und erhalten, und welche Schutzmaßnahmen Sie einsetzen um ein Missbrauch dieser Daten zu verhindern. Und laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat sie ein Recht darauf, dies zu erfahren.