Fertigstellungs­bescheinigung

Was ist eine Fertigstellungsbescheinigung?

Eine Fertigstellungsbescheinigung ist ein Ersatz für eine Abnahme beim Werkvertrag. Üblicherweise wird nach Fertigstellung eines Werkes eine Abnahme durchgeführt, welche - vorausgesetzt es gibt keine feststellbaren Mängel - die Fertigstellung des Werkes bescheinigt. Bis zur erfolgreichen Abnahme haftet der Hersteller des Werkes für dessen Komponenten, nach der Abnahme haftet der Kunde hierfür. Mit der Abnahme wird aber auch die Beweislast für Mängel am Werk umgekehrt: bis zur Abnahme muss der Hersteller die Mangelfreiheit nachweisen, danach muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Entstehen des Werkes vorhanden war. Des Weiteren wird das Werk augenblicklich nach der Abnahme zur Zahlung fällig. Sollten sich Hersteller und Kunde zum Zeitpunkt der Abnahme nicht über die Mangelfreiheit einigen können, kann der Hersteller hierfür eine Fertigstellungsbescheinigung anfordern. Ein Sachverständiger begutachtet dann die vom Kunden vorgebrachten Mängel und stellt - sofern diese unberechtigt sind - die Fertigstellungsbescheinigung aus. Die Folgen was Haftung, Beweislast und Fälligkeit der Zahlung angeht sind die gleichen wie bei eine erfolgreiche Abnahme.

Was kann eine Fertigstellungsbescheinigung für Sie bedeuten?

Für Sie als Hersteller eines Werkes (z.B. eine EDV-Anlage) kann die Fertigstellungsbescheinigung das Ende einer Reihe von Abnahmeversuchen sein, bei denen Ihr Kunde nicht vorhandene Mängel vorgebracht hat, nur um die Zahlung aufschieben zu können. Andererseits kann es natürlich auch passieren, dass die von Ihrem Kunden vorgebrachten Mängel bestätigt werden. In diesem Fall wissen Sie und auch Ihr Kunde aber welche der vorgebrachten Mängel tatsächlich zu beheben sind.

Warum eine Fertigstellungsbescheinigung?

Wie bereits zuvor erwähnt, macht eine Fertigstellungsbescheinigung dann Sinn, wenn Sie als Hersteller mehrmals fruchtlos versucht haben eine Abnahme zu erreichen. Für Sie als Kunde kann es aber auch eine Möglichkeit sein, eine „Abnahme” durch eine qualifizierte, unabhängige, unparteiische Person durchführen zu lassen, weil Sie sich evtl. selbst nicht ausreichend mit der Materie auskennen.