Was ist ein Schiedsgutachten?
Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Ein Schiedsgutachten klärt meist, ob Mängel bei einem Werk (z.B. eine EDV-Anlage) bereits zum Zeitpunkt des Entstehens vorhanden waren. Im Gegensatz zu einem (Schieds-)Gericht wird aber kein rechtsverbindliches Urteil gefellt, der Sachverständige stellt nur Umstände fest ohne hierüber eine rechtliche Wertung abzugeben. Sollten sich die Parteien trotz Gutachten nicht einigen können, so ist ein später beauftragtes (Schieds-)Gericht an die Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachtens gebunden (außer bei grober Unrichtigkeit).
Was kann ein Schiedsgutachten im EDV-Bereich für Sie bedeuten?
Ein Schiedsgutachten kann Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten den Gang zum Gericht und die damit verbundenen Kosten ersparen. Sie können eine sog. Schiedsgutachtenabrede bereits bei Vertragsabschluß festlegen, oder Sie vereinbaren das Schiedsgutachten zum Zeitpunkt der Meinungsverschiedenheit. Durch ein Schiedsgutachten erreichen Sie in den meisten Fällen eine Einigung mit Ihrem Vertragspartner, welche die weitere Zusammenarbeit nicht behindert.
Warum ein Schiedsgutachten?
- Ein unparteiischer, unabhängiger Fachmann stellt den tatsächlichen Sachverhalt fest.
- Die Parteien entscheiden selbst über den Ausgang des Streits.
- Die Kosten für das Schiedsgutachten werden meist von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen.
- Das Schiedsgutachten hat auch bei eine eventuell folgende gerichtliche Auseinandersetzung Bestand.