Datenschutzbeauftragter
René Mansveld
Geprüft durch den VSD (Verband der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten e.V.)
Datenschutz wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Der Gesetzgeber
verlangt mittlerweile von (fast) jedem Unternehmen, dass ein
Datenschutzbeauftragter vorweisbar ist. Auch beschäftigen sich bereits
sog. Abmahnunternehmen mit diesem Thema; immer mehr Unternehmen werden
abgemahnt, weil sie weder einen Datenschutzbeauftragten vorweisen, noch
die angeforderten Unterlagen versenden können.
"Datenschutz ist Ehrensache"
Mit dieser Aussage ist es heutzutage nicht getan. Die Öffentlichkeit
(Ihre Kunden und sonstige Interessenten) möchte genau wissen, welche
personenbezogenen Daten Sie speichern und verarbeiten, welche Personen
und Unternehmen darauf Zugriff haben und erhalten, und welche
Schutzmaßnahmen Sie einsetzen um ein Missbrauch dieser Daten zu
verhindern. Und laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hat sie ein Recht darauf, dies zu erfahren.