§ 1 Geltungsbereich
a)
Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers (Spider IT Deutschland)
gelten für alle
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
abgeschlossenen
Verträge, insbesondere über die Vermietung von Geräten,
sowie den
Verkauf und die Lieferung von Waren und für Dienst- und
Werkleistungen.
Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte
Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den
allgemeinen Regelungen Anwendung.
b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen
Bedingungen einverstanden.
c)
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
d)
Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch
gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird
eine
Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a)
Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber die
Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des
Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per email sind
nicht
bindend.
b)
Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den
unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im
Eigentum
des Auftragnehmers und sind nur annährend maßgebend, soweit
sie nicht von
ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
a)
Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von netto 7 Tagen nach Auftrags-
oder
Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die
Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto
des
Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen.
b)
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer
anerkannt
wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist
der Auftraggeber nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungsumfang des Auftragnehmers
Der Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen geschuldeten Leistungen
ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und
diesen
Vertragsbedingungen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
a)
Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte
und
sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem
erforderlichen
Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den
vereinbarten Terminen und
stellt dem Auftragnehmer die benötigten
Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
b)
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur
unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von
Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht
verantwortlich.
c)
Wird ein Gegenstand beim Auftraggeber gepfändet oder beschlagnahmt, so
hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Ebenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, den Dritten
vom
Eigentum des Auftragnehmers in Kenntnis zu setzen.
§ 6 Haftung
a)
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem
Auftragnehmer,
seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie für Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist
des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen
Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Auftragnehmer bezüglich
der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser
Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit
oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der
Ware eintreten, haftet
der Auftragnehmer allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und
Haltbarkeitsgarantie erfasst
ist.
b)
Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des
Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das
Gleiche gilt, wenn dem
Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt
der Leistung zustehen. Er
haftet jedoch nur, soweit die Schäden
typischerweise mit dem Vertrag
verbunden und vorhersehbar sind.
c)
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers bei Verkauf einer Sache
ist
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche
oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit
die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem
Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der
Schriftform.
§ 8 Besondere Regelungen für Mietverträge
a) Geltungsbereich
Bei
dem Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer über die entgeltliche Überlassung einer Sache sind die
folgenden Vorschriften ergänzend zu den
allgemeinen Bedingungen gültig.
b) Mietdauer
aa) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten
Zeitpunkten.
bb)
Bei der Vermietung von Gegenständen wird dem Auftraggeber die
Möglichkeit eingeräumt, den Mietgegenstand vor der Abholung bzw.
Entgegennahme zu untersuchen oder durch Dritte untersuchen zu lassen.
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Mietsache unverzüglich nach
der durchgeführten Untersuchung dem Auftragnehmer schriftlich
anzuzeigen. Kommt er dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel
sodann
nicht mehr rügen.
cc) Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber bei der Übergabe
unverzüglich gerügten Mängel zu beseitigen und berechtigt stattdessen
dem Auftraggeber einen gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu
stellen.
c) Pflichten des Auftraggebers
aa)
Bei der Vermietung eines Gegenstandes ist der Auftraggeber verpflichtet
den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur von eingewiesenem
Personal bedienen zu lassen. Bei eventuell auftretenden Mängeln hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer die unverzügliche Reparaturdurchführung
durch diesen selbst oder einen Dritten zu ermöglichen. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, Veränderungen am Mietgegenstand vorzunehmen. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte am
Mietgegenstand einzuräumen. Insbesondere ist er nicht berechtigt,
den
Mietgegenstand unterzuvermieten.
bb)
Der Auftraggeber hat alle für die Nutzung des Vertragsgegenstandes
maßgeblichen Vorschriften zu beachten.
d) Haftung des Auftraggebers
Der
Auftraggeber haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden am
vermieteten Gegenstand, insbesondere wenn diese durch Personal des
Auftraggebers oder Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere
auch,
wenn Schäden an der Mietsache durch unsachgemäßer Benutzung des
Auftraggebers eintreten.
e) Besichtigungsrecht und Untersuchung des Mietgegenstandes
Der
Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, das Gerät zu besichtigen oder
nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu untersuchen oder
durch einen Beauftragten besichtigen und untersuchen zu lassen. Der Mieter ist
verpflichtet, den Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten
zu unterstützen.
f) Rückgabe der Mietsache
aa)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand nach Ablauf der
Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er ihn übernommen
hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch
zu
übergeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem Zustand,
kann
der Vermieter die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes
erforderlichen Aufwendungen vornehmen lassen und die Kosten dem
Mieter in Rechnung stellen.
bb)
Ist dem Auftraggeber die Rückgabe des Mietgegenstandes aus von ihm zu
vertretenden Gründen bzw. aus technisch zwingenden Gründen unmöglich,
so ist er dem Auftraggeber zu dem hieraus entstehenden Schaden zum
Ersatz verpflichtet.
§ 9 Besondere Regelungen für Kaufverträge
a) Geltungsbereich
Schließen
der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Kaufvertrag, das
heißt einen Vertrag über die entgeltliche dauerhafte Überlassung einer Sache,
ab, gelten die nachfolgenden Vorschriften ergänzend zu den Vorschriften
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die einzelnen
Verträge.
b) Gefahrübergang/Versand
aa)
Verladung und Versand erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und
Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu
berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Der Auftragnehmer nimmt Transport- und sonstige
Verpackungen nicht zurück. Der Auftraggeber hat für die Entsorgung der
Verpackung auf eigene
Kosten zu sorgen.
bb)
Wird der Versand auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des
Auftraggebers verzögert, so lagert der Auftragnehmer die Waren auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. In diesem Fall steht die Anzeige
der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
c) Liefer- und Leistungszeit
aa)
Liefertermine und Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die
von dem
Auftragnehmer angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die
technischen
Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm
obliegenden
Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
Liefertermine
stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger
Selbstbelieferung durch Lieferanten des Auftragnehmers,
es sei denn,
der Auftragnehmer hat die Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten zu
vertreten.
bb)
Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, in dem der
Auftragnehmer
durch Umstände, die er nicht zu vertreten hat, daran
gehindert ist, die
Leistungen zu erbringen und um eine angemessene
Anlaufzeit nach Ende
der Behinderung.
cc)
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem
Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem
Verkäufer zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den
Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen. Die
Haftung richtet sich unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen,
wenn ein Schaden an Leben, Körper und Gesundheit vorliegt.
dd)
Ebenso haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Lieferverzug nach
den gesetzlichen Bestimmungen, beschränkt auf eine von diesem zu
vertretende vorsätzliche oder grob fahrlässigen Verletzung des
Vertrages,
wobei ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zuzurechnen
ist. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren
typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug
nicht auf einer von
dem Auftragnehmer zu vertretenen vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht, insbesondere wenn eine
wesentliche Vertrags-
oder Kardinalspflicht verletzt ist.
ee)
Ansonsten kann der Auftraggeber im Falle eines vom Auftragnehmer zu
vertretenden Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzuges
höchstens eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes
geltend machen.
ff)
Eine weitergehende Haftung für einen von dem Auftragnehmer zu
vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weitergehenden
Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die ihm neben dem
Schadensersatzanspruch wegen eines vom Augtragnehmer zu
vertretenden
Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
d) Eigentumsvorbehalt
aa) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
bb)
Verhält sich der Auftraggeber vertragswidrig, insbesondere wenn er
seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Auftragnehmers
nicht nachkommt, kann der Auftragnehmer nach einer vorherigen
angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die
Herausgabe
der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen.
In der
Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt
vom
Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist nach Rückerhalt der Ware zu
deren Verwertung
befugt. Der Verwertungserlös auf Verbindlichkeiten
des Auftraggebers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten -
anzurechnen.
e) Haftung für Mängel
aa)
Soweit ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel an der
Ware
vorliegt, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, es
sei
denn, dass der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Regelung
zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat
dem
Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
gewähren. Der
Auftraggeber hat offensichtliche Mängel dem
Auftragnehmer gegenüber
innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach
Auftreten des Mangels
anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb
der vorangegangenen
Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das
gilt nicht, wenn der
Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
bb)
Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung
des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt
vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung
gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl
Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag
erklären.
cc)
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen
eines
Mangels bei Verkauf einer Sache kann der Auftraggeber erst
geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht
des
Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon
unberührt.
§ 10 Zusätzliche Regelungen für Dienstleistungen
a) Geltungsbereich
aa)
Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des
Auftraggebers. Erbrachte Dienstleistungen
werden auf Aufwands- und
Materialbasis unter Zugrundelegung der im
Angebot ausgewiesenen
Preise vergütet.
bb)
Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte
Mitarbeiter zu erbringen. Die von dem Auftraggeber eingesetzten
Mitarbeiter
unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses
wird vielmehr
ausschließlich von dem Auftragnehmer ausgeübt.
b) Vertragsdauer
aa) Die Vertragdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien
geschlossenen Verträgen.
bb) Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Vertrages ist
nur aus wichtigem Grund möglich.
c) Pflichten des Auftragnehmers
Wird
ein Laserschutzbeauftragter dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt,
hat
dieser nur beratende Funktion. Für die Ausführung von dessen
Vorschlägen hat
der Auftraggeber zu sorgen und haftet allein für die
Nichtumsetzung und daraus
resultierende Schäden.
§ 11 Geheimhaltung
a)
Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung
aller als
vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als
vertraulich zu
behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des
jeweils anderen
Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse.
b)
Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen,
die
im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder
dem
empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits
bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht
worden sind.
§ 12 Sonstiges
a)
Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder
mehrerer
Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame
Bestimmungen
sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck
der unwirksamen
Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b)
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich
nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem
Recht. Die
Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den
internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den
Abschluss von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist
ausgeschlossen.
c)
Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie
sämtliche
sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber
ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen
Verträgen ist
Holzminden, soweit der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.