Was ist ein Beweissicherungsverfahren?
Sie kennen es bestimmt aus dem Fernsehen, eine Wohnung wird aufgrund
eines Durchsuchungsbeschlußes nach Beweisen für eine Straftat
durchsucht. In einer Ecke finden die Beamten einen Schreibtisch mit
Computer. Sofort wird ein Sachverständiger angefordert der noch vor Ort
die Daten der Festplatte begutachtet und die enthaltenen Beweise
sichert.
Diese Art der Darstellung ist natürlich für das Fernsehen aufgewertet
worden um eine gewisse Spannung zu garantieren. Tatsächlich wird in
solchen Fällen der Computer so wie er ist mitgenommen und unter
speziellen Bedingungen untersucht. Eine solche Untersuchung kann aber
auch für Firmencomputer notwendig sein, je nachdem welche Art des
Verbrechens vermutet wird. Mögliche Arten sind:
| • | Der Besitz und/oder die Verbreitung von kinderpornografischem Material |
| • | Der Besitz und/oder die Verbreitung von rechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung (Urheberrechtsklage) |
| • | Der Besitz und/oder die Verbreitung von rassistischer, radikaler oder sonstiger illegaler Inhalte |
| • | Datenspionage |
| • | Datenmanipulation (z.B. Hacker) |
| • | Aber auch die nicht ordnungsgemäße Sicherung und Absicherung der Daten in einem Unternehmen kann als Straftat gewertet werden |
| • | Der nicht unterbundene Zugang von Jugendliche (z.B. Praktikanten und Auszubildende) zu jugendgefährdenden Seiten (JugSchG) |
Zu diesen Themen berate ich Sie natürlich auch gern.
Wer beauftragt ein Beweissicherungsverfahren?
Beweissicherungsverfahren werden üblicherweise durch Polizei und/oder Staatsanwaltschaft beauftragt.



























































