Was ist ein Schiedsgutachten?
Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen,
unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den
Parteien umstrittenen Sachverhalt. Ein Schiedsgutachten klärt meist ob
Mängel bei einem Werk (z.B. eine EDV-Anlage) bereits zum Zeitpunkt des
Entstehens vorhanden waren. Im Gegensatz zu einem (Schieds-)Gericht
wird aber kein rechtsverbindliches Urteil gefellt, der Sachverständige
stellt nur Umstände fest ohne hierüber eine rechtliche Wertung
abzugeben. Sollten sich die Parteien trotz Gutachten nicht einigen
können, so ist ein später beauftragtes (Schieds-)Gericht an die
Tatsachenfeststellung des Schiedsgutachtens gebunden (außer bei grober
Unrichtigkeit).
Was kann ein Schiedsgutachten im EDV-Bereich für Sie bedeuten?
Ein Schiedsgutachten kann Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten den Gang
zum Gericht und die damit verbundenen Kosten ersparen. Sie können eine
sog. Schiedsgutachtenabrede bereits bei Vertragsabschluß festlegen,
oder Sie vereinbaren das Schiedsgutachten zum Zeitpunkt der
Meinungsverschiedenheit. Durch ein Schiedsgutachten erreichen Sie in
den meisten Fällen eine Einigung mit Ihrem Vertragspartner welche die
weitere Zusammenarbeit nicht behindert.
Warum ein Schiedsgutachten?
Das Schiedsgutachten bringt die folgenden Vorteile mit sich:
| • | Ein unparteiischer, unabhängiger Fachmann stellt den tatsächlichen Sachverhalt fest |
| • | Die Parteien entscheiden selbst über den Ausgang des Streits |
| • | Die Kosten für das Schiedsgutachten werden meist von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen |
| • | Das Schiedsgutachten hat auch bei eine eventuell folgende gerichtliche Auseinandersetzung Bestand |




























































